UNO-BRK – Zeit zu handeln in Winterthur

In der Stadt Winterthur fehlt es an den erforderlichen institutionellen Voraussetzungen, um eine kohärente und koordinierte Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Sinn der UNO-BRK sicherzustellen. Im Budget 2023 wird nun eine Fachstelle Behindertenrecht beantragt, welche die Förderung der Behindertengleichstellung gemäss UNO-BRK erreichen soll.

Am 15. Mai 2014 ist die Uno-Behindertenrechtskonvention UNO-BRK für die Schweiz in Kraft getreten. Erst vor kurzem wurde vom Regierungsrat der Aktionsplan «Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025» verabschiedet. Einen Satz aus dem Aktionsplan möchte ich zitieren: «Die geplanten Massnahmen schaffen keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderung. Es geht darum, dass alle die gleichen Rechte geniessen.»

 

Am 15. April 2019 wurde von der SP und Grüne/AL die Interpellation «Winterthur – barrierefrei?» eingereicht. Zentral war die Frage inwiefern die Ansprüche gemäss UNO-BRK, für deren Umsetzung die Stadt Winterthur zuständig ist, erfüllt sind und inwiefern dies noch nicht der Fall ist. Für die Beantwortung dieser Frage wurde in allen städtischen Verwaltungseinheiten eine Umfrage durchgeführt, inwiefern die Ansprüche gemäss UNO-BRK bereits erfüllt sind. Der Stadtrat schrieb in seiner Antwort, dass in den Handlungsfeldern Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Kultur und Sport noch einiger Handlungsbedarf besteht, um die BRK-rechtlichen Anforderungen gut zu erfüllen.

Aufgrund der Beantwortung der Interpellation folgte im Mai 2020 die Einreichung des Postulats betreffend «Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in Winterthur». Das Postulat wurde namens der SP, EVP und Grüne/AL eingereicht. Der Stadtrat wurde aufgefordert, in einem Bericht darzulegen, was unternommen werden muss, damit die Stadt Winterthur die ihr obliegenden Aufgaben bezüglich Umsetzung der UNO-BRK erfüllt und welche Ressourcen dafür benötigt werden.

Seit Juni 2021 liegt der Antrag und Bericht zum Postulat bezüglich Umsetzung der UNO-BRK in Winterthur vor und wo Handlungsbedarf ist. Die vom Stadtrat in Auftrag gegebene Studie macht deutlich, dass es in der Stadt Winterthur heute an den erforderlichen institutionellen Voraussetzungen fehlt, um eine kohärente und koordinierte Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Sinn der UNO-BRK sicherzustellen. Zur Verbesserung der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen besteht in den verschiedensten Themenbereichen der Verwaltung erheblicher Handlungsbedarf.

 

Für die Umsetzung in der Stadt Winterthur gibt die Studie nach Massgabe der BRK-rechtlichen Anforderungen in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht neben weiteren thematischen Schwerpunkten deutliche Empfehlungen ab, es findet sich sogar ein Mustervorschlag für ein Rahmengesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Studie.

 

Der Stadtrat plant gestützt auf die Ergebnisse der Studie verschiedene Massnahmen, wie die Festlegung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-BRK, dies hat er nun im Legislaturprogramm 2022-2026 auch verankert.

 

Im Rahmen des Budgets 2023 erfüllt der Stadtrat eine der Forderungen aus der Studie und plant die Schaffung einer 80% Fachstelle Behindertenrecht mit dem Ziel, eine proaktive und koordinierte Förderung der Behindertengleichstellung im Sinne der UNO-BRK zu erreichen.

Es gibt Ansätze, welche schnell umgesetzt werden können und welche wir von der SP-Fraktion forcieren möchten. Es ist wichtig, dass die Menschen mit Beeinträchtigung in Winterthur einbezogen werden. Mit Hilfe von Workshops mit Betroffenen kann erfasst werden, wo Hindernisse bestehen und wo Sofortmassnahmen nötig sind. Auf der Stadt-Website könnte der «Stadtmelder» erweitert werden, damit erlebte und beobachtete Hindernisse gemeldet werden können. Die SP-Fraktion wird die Umsetzung der Forderungen aus der UNO-BRK in der Parlamentsarbeit weiterhin aktiv begleiten und möchte mit Betroffenen ins Gespräch kommen.