Rekurs Mindestlohn

Eine glatte Ohrfeige für die Demokratie und für alle Arbeitnehmer:innen in Winterthur: Die Handelskammer und der Arbeitgeberverband haben nun offiziell Rekurs gegen die Einführung des Mindestlohnes beim Bezirksrat eingereicht. Die Einführung eines fairen Lohnes verzögert sich daher auf unbestimmt. Die SP der Städte Zürich und Winterthur sind sehr enttäuscht darüber, dass die Einführung der kommunalen Mindestlöhne deshalb vorläufig blockiert ist. Dabei zeigen die deutlichen Ergebnisse der Volksabstimmungen in beiden Städten, dass endlich alle Arbeitgeber faire Löhne bezahlen müssen.

Wir erinnern uns: Noch im Mai haben 2/3 Drittel der Winterthurer Stimmberechtigten ein JA für einen anständigen Lohn zum Leben in die Urne gelegt. Wie wenig den Arbeitgeberverbänden in Winterthur ein solcher tatsächlich wert ist, zeigen sie nun schonungslos auf: Gewinnmaximierung über allem.
Das Vertrauen, dass die hiesige Wirtschaft faire Löhne garantieren kann, ist nicht mehr vorhanden. Mit diesem Rekurs zeigen die Arbeitgeber:innen in Winterthur, wie wenig ihnen an einer erfolgreichen, lebenswerten und gerechten Stadt Winterthur liegt. Das ist mehr als enttäuschend.

 

Dem Gewerbeverband geht es mit diesem chancenlosen Rekurs einzig um eine Verzögerung: Die Lohndumping-Betriebe möchten nun nochmals zwei bis drei Jahre auf dem Buckel der Tieflohnbezüger ihre Gewinne machen können. Das schadet denjenigen, die dringend auf den Mindestlohn angewiesen sind.

Die Mehrheit der Winterthurerinnen und Winterthurer hat sich am 18. Juni in aller Deutlichkeit für einen Mindestlohn ausgesprochen. Diese Rekurse sind ein Rückschlag für unsere Bemühungen, die Lebensqualität und die wirtschaftliche Sicherheit vieler Menschen in unserer Stadt zu verbessern.

Die SP kritisiert, dass FDP und SVP sowie die ihnen nahestehenden Verbände immer häufiger versuchen, Anliegen der städtischen Bevölkerung mit juristischen Mitteln zu verzögern, statt die Bevölkerung in Volksabstimmungen zu überzeugen. Gerade beim Mindestlohn ist offensichtlich, wie ideologiegetrieben dieses Vorgehen ist. So wurden die Vorlagen in Zürich und Winterthur von sehr breiten Allianzen getragen – der Gegenvorschlag in Zürich sogar massgeblich von der Mitte geprägt. Ausserdem wurden in der politischen Beratung mehrere Rechtsgutachten erstellt, die die Frage der Gültigkeit eindeutig positiv beantworteten. Die SP wird sich weiterhin für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzen und alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass die Volksabstimmung respektiert wird und ein kommunaler Mindestlohn so bald wie möglich in Kraft tritt.